AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) für 2024

Zum Festival-Mediaval in Selb (Bayern) finden verteilt an den drei Festivaltagen auf dem Gelände die Workshops statt. Die Workshops haben eine Länge von 90 Minuten und werden in kleinen Gruppen, maximal 20 Teilnehmern, durchgeführt. Mit dem Referenteninnen erarbeiten die Teilnehmerinnen mit viel Spaß ein historisches, kulturelles Thema. Das Ziel ist es, dass der Teilnehmer aktiv das Thema erarbeitet und das gelernten Wissen und die Fähigkeiten mit nach Hause nimmt. Die Themen werden so gewählt, damit historische und kulturelle Fähigkeiten nicht in Vergessenheit gelangen: Handwerk, Musikinstrumente und Tänze aus vergangenen Zeiten.

Es gelten die Regeln bzw. die Hausordnung des Festival-Mediavals (externer Link). Zusätzlich gibt es Regeln zu den Workshops, die auf dem Festivalgelände statt finden. Diese sind nachfolgend hier aufgeführt:

Workshop-Areal:
Die Workshops finden auf dem Festival-Gelände statt. Jede Workshop-Teilnehmerin und -Teilnehmer benötigt also auch das entsprechende Festival-Ticket, um an den Workshops teilzunehmen!

10 Minuten vor dem Workshop-Beginn muss spätestens sich der Teilnehmer*in am Workshop-Stand einfinden und sich bei dem Mitarbeiter*in melden, damit die Anwesenheit notiert und die Bezahlung überprüft wird. Sollte ein Teilnehmer die Workshop-Gebühr noch nicht bezahlt haben, so muss dies nun nachgeholt werden. Am Workshop-Stand werden die Teilnehmer vom Referenten abgeholt und gehen gemeinsam zum Veranstaltungsort.

Online-Anmeldebedingungen

Für die Workshops in 2024 könnt ihr euch ab den 06.07.2024 Online anmelden!

Anmeldebedingungen auf dem Festival

Anmeldung am Workshop-Stand:
Anmeldungen zu einem oder mehreren Workshops ist in 2024 während des Festival-Mediaval möglich. Eine Workshop-Anmeldung ist nur noch bei den Workshops möglich, wo noch Teilnehmerplätze frei sind.
Die Workshop-Gebühr ist in Bar direkt am Workshop-Infostand oder beim Referenten*in zu entrichten. Eine Anmeldung am Stand ist vom Einlassbeginn des Festival-Mediavals bis 19:30 Uhr am Festivaltag möglich.

Rückerstattung der Workshop-Beitrag:
Die Teilnahme ist verbindlich. Solltet die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer aus irgendeinem Grund kurzfristig nicht an einen oder mehreren Workshops teilnehmen können, bitten ich sie bzw. ihn, dies mir mitzuteilen, damit andere aus der Warteliste nachrücken können.

Die Rückerstattung bei einer Absage/Stornierung eines oder mehrerer Workshops seitens des Teilnehmers von 2 Wochen oder früher vor Festivalbeginn beträgt 70 % des Beitrags.

Eine Absage/Stornierung eines oder mehrerer Workshops seitens des Teilnehmers ab 2 Wochen vor Festivalbeginn oder das Fehlen am Workshop-Tag des Teilnehmers, so wird die Workshop-Betrag bzw. -Beträge nicht zurück erstattet.

Workshop-Absage Seitens des Workshop-Referenten bzw. Management:
Sollte ein Workshop nicht statt finden, da der Workshop seitens der Referentin bzw. Referenten oder des Workshops-Management abgesagt werden musste, so erhalten die angemeldeten Teilnehmer ihre Workshop-Gebühr für den abgesagten Workshop vollständig zurück. Wer die Workshop-Gebühr überwiesen oder per girocard und Kreditkarte bezahlt hat, teilt dem Management die Bankverbindung mit und erhält die Gebühr per Überweisung zurück. Teilnehmer, die am Workshop-Stand bar bezahlt haben, erhalten die Gebühr am Stand in Bar oder, wenn gewünscht, per Überweisung zurück.

Kinder und Jugendliche
Die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an den Workshops beim Festival-Mediaval wird aufgrund des Personensorgerechts – unter Berücksichtigung des Jugendschutzrechts – von den Erziehungsberechtigten bzw. den gesetzlichen Vertreter bestimmt. Laut dem BGB haben die Erziehungsberechtigten bzw. die gesetzlichen Vertreter die Pflicht und das Recht, für ihr minderjähriges Kind (unter 18 Jahren) zu sorgen. Letztendlich treffen die Erziehungsberechtigten bzw. die gesetzlichen Vertreter die alleinige Entscheidung über die Anreise, die Teilnahme und den weiteren Aufenthalt am Festival.

Die Erziehungsberechtigten bzw. die gesetzlichen Vertreter müssen sich über eventuelle Risiken aufklären. Ferner haben die Erziehungsberechtigten bzw. die gesetzlichen Vertreter ausreichend Gelegenheit, mit einem Ansprechpartner über die Workshops und deren Inhalte, sowie die damit verbundenen Risiken zu sprechen. Die Erziehungsberechtigten bzw. die gesetzlichen Vertreter müssen zu stimmen, dass ihr Kind bzw. Jugendliche am Workshop freiwillig und auf eigene Verantwortung teilnimmt.

Bei der Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an den Workshops verbleibt die Aufsichtspflicht des Kindes und Jugendlichen bei dem Erziehungsberechtigten bzw. beim gesetzlichen Vertreter.

Haftungsausschluss
Bei den Ausführungen der Workshops verbirgt sich grundsätzlich ein gewisses Verletzungsrisiko und zwar bei der Anwendung gegenüber Dritten oder bei falscher Ausführung auch für den Teilnehmer selbst. Dieses Risiko kann trotz professioneller Anleitung der Leiterin bzw. des Leiters, denen unbedingt Folge zu leisten ist, nicht zur Gänze ausgeschlossen werden. Soweit gesetzlich zulässig, schließt die Leiterin bzw. der Leiter der Workshops, sowie das Workshop-Management, vertreten durch Christian Müller, jegliche Haftung für eventuelle Verletzungen aus, sofern diese nicht nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig von der Leiterin bzw. des Leiters verursacht wurden. Gleichermaßen schließt die Leiterin bzw. der Leiter, sowie das Workshop-Management, die Haftung für Sachbeschädigungen und Verlust von Privatgegenständen oder Geld aus, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Gegen die Leiterin bzw. dem Leiter, sowie dem Workshop-Management, werden durch den Teilnehmer bzw. den Erziehungsberechtigten bzw. den gesetzlichen Vertreter keinerlei rechtliche Ansprüche erhoben, sollte durch die Teilnahme an den Workshops Schäden oder Verletzungen entstehen.

Hinweis zur Teilnahme am Schwertkampf-Workshop:
Sollte die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer zum Schwertkampf-Workshop mit einem eigenen Schwert kommen, so sind die folgenden Regeln einzuhalten.

  1. Auch ein Schaukampfschwert kann als Waffe eingesetzt werden, daher muss das Schwert gesichert zum und im Festivalgelände getragen werden.
  2. Der Zutritt mit dem Schwert zum Festivalgelände ist über den Händlereingang am Workshop-Tag. Dort liegt eine Liste aus mit den Namen und der Adresse von den Teilnehmern. Bitte an diesem Eingang melden und die Teilnahmebescheinigung zum Workshop und den Personalausweis unaufgefordert vorzeigen. Dabei muss die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer bereits das Festival-Ticket bzw. das Festivalbändchen besitzen.
  3. Vor und nach dem Workshop bitte das Schwert vor Fremdzugriff sichern. Das Schwert kann bei der Gruppe für die Schaukämpfe hinterlegt oder in der Garderobe abgeben werden oder am Besten wieder in die Unterkunft nach dem Workshop bringen.
  4. Die Teilnehmerin und der Teilnehmer hat zum Workshop den ausgefüllten und unterschriebenen Haftungsausschluss mitzubringen und diesen beim Workshop-Leiter abzugeben. Bei Minderjährigen muss auch zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern ausgefüllt und unterschrieben mitgebracht werden.

Hier geht es zur Datenschutzerklärung …

Änderungen vorbehalten!
Stand: 19.03.2024